Datenleck-Schutz (DLP) für KI-Tools: vier Wege im Vergleich
DLP steht für «Data Loss Prevention», auf Deutsch Schutz vor Datenabfluss. Bei KI-Tools geht es um eine einfache Frage: Wie verhindert eine Firma, dass Kundendaten, Bankverbindungen oder Passwörter in einem KI-Chat landen? Das Datenleck passiert dabei selten mit Absicht, sondern beim schnellen Einfügen eines Textes in ChatGPT, Copilot oder Gemini.
Warum klassische Schutzmassnahmen hier oft nicht greifen
- Der Text verlässt den Browser verschlüsselt. Was in ein KI-Chatfenster eingefügt wird, geht per HTTPS direkt an den Anbieter. Eine Firewall sieht nur, dass eine KI-Seite aufgerufen wurde, nicht was gesendet wird.
- Private Konten: Laut einer Auswertung von Cyberhaven (2024) lief der grösste Teil der ChatGPT-Nutzung am Arbeitsplatz über private statt über Firmenkonten. Dort gelten die Verträge und Einstellungen der Firma nicht.
- Die Eingabe selbst ist das Risiko: Ist ein Text einmal gesendet, lässt er sich nicht mehr zurückholen.
Vier Wege im Vergleich
1. KI-Seiten sperren
Einfach umzusetzen, aber die Nutzung wandert oft aufs private Handy, wo die Firma gar nichts mehr sieht. Mehr dazu im Ratgeber Shadow AI im KMU.
2. Firmenkonten mit Vertrag
Business-Angebote der KI-Anbieter regeln, wie Eingaben verwendet werden; bei OpenAI etwa werden Eingaben aus Business-Angeboten standardmässig nicht zum Training verwendet. Das ist eine wichtige Grundlage. Es verhindert aber nicht, dass jemand Daten eingibt, die gar nicht in einen KI-Dienst gehören, etwa Daten unter Berufsgeheimnis.
3. DLP im Netzwerk oder auf dem Gerät
Umfassende DLP-Systeme prüfen Datenverkehr über einen Proxy oder per Agent auf dem Gerät. Sie decken viele Kanäle ab, brauchen aber Lizenzen, Einrichtung und Betreuung. Netzwerk-Lösungen leiten den Verkehr dazu oft über einen zusätzlichen Dienst. Für grössere Firmen mit eigener IT-Sicherheit ist das sinnvoll, für viele KMU zu schwer.
4. Browser-Erweiterung am Ort der Eingabe
Eine Erweiterung prüft den Text dort, wo er entsteht: im Eingabefeld der KI-Seite, bevor er gesendet wird. AImori macht genau das, lokal im Browser, ohne Server und ohne Benutzerkonten:
- erkennt IBAN, AHV-Nummer, Kartennummern, Passwörter, Schlüssel und weitere der 242 Datentypen (Liste), dazu mit einem lokalen KI-Modell Namen und Adressen,
- zeigt vor dem Senden, was gefunden wurde, und bietet Schwärzen, Abbrechen oder bewusstes Trotzdem senden an,
- lenkt auf Wunsch von nicht freigegebenen KI-Seiten zum erlaubten Tool: Hinweis oder Sperrseite mit Knopf, zentral per Richtlinie,
- lässt sich per Intune oder Gruppenrichtlinie verteilen und zentral einstellen (Für Firmen).
Die Grenzen nennen wir offen: Eingaben prüft AImori nur auf ChatGPT, Claude, Gemini, Copilot und Microsoft 365 Copilot im Browser, nicht in Desktop- oder Handy-Apps. Bilder liest es per lokaler Texterkennung, Tabellen und Textdateien prüft es auf Kundenlisten und versteckte Anweisungen; PDF- und Word-Dateien liest es nicht. Namen erkennt das KI-Modell nicht lückenlos. Es ist ein Hilfsmittel gegen Versehen und ersetzt kein umfassendes DLP-System. Was AImori nicht prüft.
Was zu welcher Firma passt
| Firma | Sinnvolle Kombination |
|---|---|
| Kleine Firma ohne eigene IT | Regeln auf einer Seite, Firmenkonto, Browser-Erweiterung |
| KMU mit IT-Partner | Richtlinie, Schulung, Erweiterung per Intune oder Gruppenrichtlinie |
| Grössere Firma mit Sicherheitsteam | Umfassendes DLP-System, ergänzt um einen Hinweis direkt am Eingabefeld |
In jedem Fall gehören klare Regeln und eine kurze Schulung dazu: Vorlage KI-Richtlinie · KI-Kompetenz nach AI Act Art. 4.
AImori ist kostenlos. Testen Sie zuerst ohne Installation, was in Ihren Texten erkannt würde: Gratis-Test · AImori installieren
Weiterlesen: Dürfen Mitarbeitende Kundendaten in ChatGPT eingeben? · IBAN, AHV-Nummer & Co.
Quellen
Stand der Angaben: 17.10.2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Sicherheitsberatung.
- Cyberhaven: Shadow AI: how employees are leading the charge in AI adoption (2024)
- OpenAI: How your data is used to improve model performance
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), SR 235.1, Art. 8 (Datensicherheit)